Leistungen, die von den Krankenkassen und Sozialämtern übernommen werden
- Vorsorge
- Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Geburtsvorbereitung
- Betreuung bei / nach Fehlgeburt
- Wochenbettbetreuung
- Stillberatung
- Rückbildungsgymnastik
Weitere kostenpflichtige Leistungen:
- Schwangerschaftsgymnastik
- Bereitschaftspauschale bei ambulanter Geburt oder Fehlgeburt
- Low-Level-Laser-Therapie bei Wundheilungsstörungen / Biostimulation
- Babymassage nach Frédérick Leboyer (Kinder von 0-6 Monate)
- Spiele für die Sinne (Kinder von 4-12 Monate)
- Beikost-Workshop
- Akupunktur
Wo können Sie mit meiner Leistung rechnen?
- Niederkrüchten – Elmpt und Umgebung / Niederlande zur Grenze Elmpt, Umgebung Roermond ( wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind)
Ich betreue alle Frauen bereits in der Schwangerschaft, in Kombination mit dem Gynäkologen/in, um eine bestmögliche Betreuung für werdende Familien zu gewährleisten. Dies erfolgt nach einem Erstgespräch zu Beginn der Schwangerschaft, in der Regel zehn Wochen vor der Geburt, indem die Vorsorgen wechselseitig stattfinden. Zu diesem Zwecke haben meine Kolleginnen und ich, liebevoll Räume eingerichtet und uns zur Ergänzung unseres klassischen Handwerkes und medizinischem Wissen, mit hoch modernen Geräten ausgestattet. Die Betreuung in der Schwangerschaft findet in der Hebammenpraxis Niederkrüchten statt, in der Sie noch viele weitere Angebote besuchen können, falls gewünscht. Nach Entlassung aus der Klinik betreue ich Sie bei Ihnen zu Hause. Durch meine Betreuung in der Schwangerschaft und Wochenbett unterstütze ich vertraglich die Ausbildung der Studentinnen, für deren Ausbildungsinhalt, die außerklinische Tätigkeit essenziell ist. Deshalb wird mich drei bis viermal im Jahr, eine Studentin begleiten. Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich deshalb eine reine Wochenbettbetreuung ablehne. Ich freue mich sehr mit Ihnen auf diese spannende Reise zu gehen!
Gut zu wissen
Das Wort Hebamme kommt ursprünglich vom altdeutschen Wort ,,Hev(i)anna‘‘, was so viel bedeutet wie ,,die Ahnin, die das Neugeborene aufhebt/hält‘‘. Jeder Mensch in Deutschland ist mit Hilfe einer Hebamme auf die Welt gekommen, denn das Hebammengesetz schreibt vor, dass bei jeder Entbindung, auch bei einem Kaiserschnitt, eine Hebamme anwesend sein muss. Ein Arzt darf eine Frau nur in Notfällen entbinden. Diese Hinzuziehungspflicht gibt es nur in Deutschland. Eine Hebamme ist per Gesetz dafür ausgebildet, gesunde Schwangere und Wöchnerinnen und ihre Kinder eigenständig zu betreuen. Ihre Kompetenz ist es, diejenigen herauszufinden, die medizinische Hilfe brauchen und Sie dann in ärztliche Hände zu überweisen. Würde bei Ihnen eine Risikoschwangerschaft festgestellt, haben Sie trotzdem weiter das Anrecht auf Vorsorgeuntersuchungen durch Hebammen.Die Schwangerenvorsorge durch eine Hebamme und die Schwangerenvorsorge durch Ärztinnen und Ärzte sind gleichberechtigt. So will es der Gesetzgeber (§ 24d Satz 1 SGB V).